Am Donnerstag, 1. Juni 2023, hat das Europäische Parlament die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verabschiedet. Die neue Gesetzgebung verlangt von Organisationen, ihre Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschenrechte zu bewerten und gegebenenfalls abzumildern. Die Gesetzgebung ist Teil eines Pakets neuer Richtlinien, die Unternehmen in naher Zukunft betreffen werden. Da man bei den verschiedenen Abkürzungen schnell den Überblick verliert, geben wir einen Überblick über die drei wichtigsten neuen Frameworks. Und: Was bedeutet das für Ihre Organisation?
Mit der Einführung des EU Green Deal haben sich die Anforderungen an Nachhaltigkeit in Unternehmen beschleunigt. Selbst Organisationen, die bisher führend in nachhaltigen Geschäftspraktiken waren, müssen erhebliche Schritte unternehmen, um die neuen Gesetze einzuhalten. Die drei wichtigsten Änderungen sind die Einführung der EU-Taxonomie, des CSRD und des CSDDD.
Auf den ersten Blick scheinen die drei Komponenten viele Überschneidungen zu haben. Bei näherer Betrachtung wird deutlich, dass es tatsächlich viele Zusammenhänge zwischen den drei Leitlinien gibt. Doch wie sieht die Landschaft eigentlich aus?
EU-Taxonomie
Beginnen wir mit der EU-Taxonomie. Dieser Rahmen zielt darauf ab, die EU bis 2050 auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu führen. Um dies zu erreichen, möchte die EU Investoren und Finanziers dabei unterstützen, „grüne“ Investitionen zu tätigen. Um dies zu erreichen, bietet die EU-Taxonomie ein Klassifizierungssystem, das Aktivitäten identifiziert, die von der EU als „grün“ gelten. Von Unternehmen wird erwartet, dass sie beurteilen, ob sie Aktivitäten durchführen, die mit der Taxonomie übereinstimmen.
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Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
Wie der Name schon sagt, legt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fest, wie Unternehmen über Nachhaltigkeit berichten sollten. Bemerkenswert ist, dass die dem CSRD beigefügten Leitlinien die bislang umfangreichsten Berichtspflichten in diesem Bereich darstellen. Die Anzahl der Themen, über die möglicherweise berichtet werden muss, ist umfangreich (fast 100). Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verlässlicher, vergleichbarer und transparenter zu machen. Um zu bestimmen, über welche der 100 Themen berichtet werden soll, müssen Organisationen deren Auswirkungen (positiv und negativ) bewerten, um die sogenannten wesentlichen Themen zu identifizieren.
Ein Teil der CSRD beinhaltet die Verpflichtung, die notwendigen Informationen im Zusammenhang mit der EU-Taxonomie in Ihren Nachhaltigkeitsbericht aufzunehmen. Daher ist die Analyse der EU-Taxonomie Teil Ihrer Vorbereitungen für die CSRD.
Ein bemerkenswerter Aspekt der CSRD besteht darin, dass sie keine Anforderungen an die Nachhaltigkeitsverbesserungen stellt, die eine Organisation vornehmen muss. Es steht Ihnen frei, Ihre eigenen Ziele zu setzen und die Schritte zur Verbesserung der Nachhaltigkeit festzulegen. Die CSRD beschreibt lediglich die Voraussetzungen für die verpflichtende Berichterstattung großer Organisationen im Bereich Nachhaltigkeit.
Nachhaltigkeits-Due-Dilligence
Lassen Sie uns nun die kürzlich verabschiedete Gesetzgebung besprechen: die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Im Gegensatz zum CSRD stellt das CSDDD Anforderungen an Verbesserungen, die Organisationen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschenrechte vornehmen müssen. Das CSDDD schreibt vor, dass Unternehmen ihre negativen Auswirkungen in diesen beiden Bereichen bewerten und die notwendigen Maßnahmen ergreifen müssen, um sie zu verhindern oder abzumildern.
Die Beziehungen umfassen CSDDD, CSRD und die EU-Taxonomie
Zwischen den drei Rechtsvorschriften bestehen klare Zusammenhänge, und Sie können diese Zusammenhänge bei Ihren Vorbereitungen nutzen.
Der CSRD kann als übergeordneter Rahmen angesehen werden. Bei Ihrer Vorbereitung auf die CSRD-Berichterstattung werden Sie auch Schritte unternehmen, um die CSDDD und die EU-Taxonomie einzuhalten. Und so funktioniert es: Um die Themen festzulegen, über die im CSRD berichtet werden soll, führen Sie eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch, bei der Ihre Aktivitäten und Auswirkungen erfasst werden. Dies stellt eine Gelegenheit dar, sich sowohl mit der Ausrichtung der Aktivitäten an der EU-Taxonomie als auch mit der Bewertung der Auswirkungen für die CSDDD zu befassen.
Die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse kann eine große Herausforderung sein. Deshalb bieten wir eine Software an, die vollständig an den Richtlinien ausgerichtet ist und in Zusammenarbeit mit Nachhaltigkeitsexperten und Buchhaltern entwickelt wurde. Fordern Sie unten eine Demo an, um zu sehen, wie es Sie bei Ihren Vorbereitungen unterstützen kann.
Beginnen Sie mit der Vorbereitung auf die CSRD.
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